1. Leistungsumfang
Das Mitglied ist gegen das vereinbarte Entgelt im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume während der durch Aushang im Studio bekannt gegebenen Öffnungszeiten und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung (insb. Nr. 3 dieser AGB) berechtigt. Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern TopFit freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Neumitglieds, diese nutzen zu können. TopFit wird unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und sich vorbehalten, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten. Die Verfügbarkeit der Kurse können dem aktuellen Kursplan entnommen werden. Die Teilnahme an den Kursen ist nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs zulässig. Kurse, bei denen eine Teilnehmerzahl von unter 3 Personen absehbar ist, können seitens TopFit (auch) kurzfristig abgesagt werden.
2. Zahlung
2.1.Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge sowie die Trainerpauschale und das Startpaket entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Gesamtpreis jährlich im Voraus zu erbringen ist, ist dieser binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung bzw. spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Folgejahres an das Studio zu leisten. Sind monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten oder zum 15. des Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig. Sind wöchentliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, so werden diese jeweils zu Wochenbeginn fällig. Die Trainerpauschale wird gemäß der auf S. 1 – 2 getroffenen Vereinbarung jeweils zum Monatsersten des dort definierten Turnus im Voraus fällig und ist zeitgleich mit dem ersten in diesen Zeitabschnitt fallenden Mitgliedsbeitrag zu leisten.
2.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
2.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
2.4. Gesamtfälligkeit
Wurde eine monatliche oder wöchentliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei monatlichen oder 8 wöchentlichen Mitgliedsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Mitgliedsbeitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
2.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Von der vorstehenden Regelung ausgenommen sind in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Gegenforderungen des Mitglieds aus demselben Vertragsverhältnis.
3. Nutzungsrecht & Hausordnung
Der Vertrag berechtigt das Neumitglied zur Nutzung der vorhandenen Einrichtungen von TopFit im Rahmen des geschlossenen Vertrages unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung.
3.1. Nutzungsrecht
Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen zu den bzw. deren jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten. Insbesondere kann TopFit 2 Mal monatlich für von TopFit organisierte Sportveranstaltungen nach vorheriger Ankündigung durch Aushang im Studio dieses für die Dauer der Veranstaltung schließen.
3.2. Hausordnung & Weisungsrecht
Die Hausordnung hängt im Studio gut sichtbar im Eingangsbereich aus. Sie enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und des Studios sowie zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal von TopFit ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
4. Haftungsbeschränkungen
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die TopFit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von TopFit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von TopFit.
5. Rabatte für Schüler, Studenten und Azubis
Ergibt sich aus den in diesem Mitgliedschaftsvertrags gemachten Angaben, dass das Neumitglied eine Vergünstigung aufgrund seines Status als Schüler, Student oder Azubi erhält, so gilt diese Vergünstigung vorbehaltlich des Nachweis des Schüler-, Azubi- oder Studentenstatus. Folgende Nachweise sind zu erbringen: Schüler: Kopie oder Scan des Schülerausweises. Azubi: Kopie oder Scan des Schülerausweises. Student: Kopie oder Scan der Immatrikulationsbescheinigung.
6. Preisanpassung
6.1. Mitgliedsbeitrag
TopFit kann den jährlichen, monatlichen oder wöchentlichen Mitgliedsbeitrag einmal im Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft erhöhen. Das Recht steht TopFit frühestens nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit bzw. 6 Monate nach der letzten Preisanpassung zu. Macht TopFit von seinem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird es dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, in Textform (§ 126b BGB) mitteilen.
6.2. Umsatzsteuer
TopFit ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. TopFit wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
7. Kündigung und Stilllegung
7.1. Ordentliche Kündigung
Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der auf S. 1 – 2 dieses Vertrags definierten Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
7.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Widerruf des im Rahmen dieses Vertrags erteilten Einverständnisses des Neumitglieds zur Verarbeitung personenbezogener Daten , wenn TopFit die Vertragsdurchführung hierdurch unzumutbar erschwert oder unmöglich gemacht wird.
7.3. Stilllegung des Vertrages
In gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum (insb. bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren vorübergehenden schwerwiegenden Verhinderungsgründen, welche die Inanspruchnahme der vertraglich durch das Neumitglied erworbenen Leistung unmöglich machen) stillgelegt werden. Für die Dauer der Stilllegung ruhen die sich aus diesem Vertrag ergebenden, gegenseitigen Leistungsverpflichtungen von TopFit und dem Neumitglied. Stilllegungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den jeweiligen Stilllegungszeitraum.
7.4.Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens des Mitglieds gegenüber TopFit in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio.
8. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr. TopFit ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
9. Änderungen dieser AGB
TopFit ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB) über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform (§ 126b BGB) widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
10. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der Nutzungs- und Teilnahmerechte oder der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung von TopFit in Textform (§126b BGB) möglich.
TopFit kann bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei TopFit anfertigen und digital hinterlegen lassen kann, durchführen.
11. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung (etc.) hat das Mitglied TopFit unverzüglich in Textform (§ 126 b BGB) mitzuteilen. Kosten, welche TopFit dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
12. Abweichende Vereinbarungen
Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, bedürfen Änderungen zu dieser Vereinbarung der Schriftform. Das gilt auch für von diesem Formerfordernis abweichende Vereinbarungen.